Häufige Fragen

Kurz und verständlich beantwortet.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe und dem Aufwand der Begutachtung. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Sie erhalten vorab eine klare Auskunft.

Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei Kaskoschäden beauftragt meist Ihre eigene Versicherung. Bei Wert- und Oldtimergutachten zahlt der Auftraggeber.

Brauche ich nach einem Unfall einen Gutachter?

Ab einem Schaden von rund 750 bis 1.000 Euro haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. So wird der Schaden vollständig erfasst – inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In den meisten Fällen ist eine Begutachtung innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an – wir finden kurzfristig einen Termin.

Kann der Gutachter zu mir kommen?

Ja. Die Begutachtung erfolgt mobil vor Ort – zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. Einsatzgebiet ist Hamburg und Umgebung im Umkreis von etwa 50 km.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Schadenumfang, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Nutzungsausfall – und ist damit die belastbare Grundlage für die Schadenregulierung.

Frage nicht dabei?

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