Reparaturbestätigung nach durchgeführter Instandsetzung

Wer den Schaden fiktiv abrechnet, aber trotzdem repariert, braucht einen Nachweis: Die Reparaturbestätigung belegt, dass das Fahrzeug fach- und sachgerecht instand gesetzt wurde – und sichert Ansprüche wie Nutzungsausfall ab.

Wann sie gebraucht wird

Vor allem bei fiktiver Abrechnung, bei Reparatur in Eigenregie oder in einer freien Werkstatt sowie dann, wenn die Versicherung einen Nachweis der tatsächlichen Instandsetzung verlangt.

Wirkung auf Nutzungsausfall

Nutzungsausfall wird meist nur für den Zeitraum der tatsächlichen Reparatur gezahlt. Ohne Nachweis kürzen Versicherer diese Position regelmäßig – mit Bestätigung ist der Anspruch dokumentiert.

Ablauf

Kurze Nachbesichtigung des reparierten Fahrzeugs mit Fotodokumentation, Abgleich mit dem ursprünglichen Gutachten und schriftliche Bestätigung. Das dauert in der Regel weniger als 30 Minuten.

Gut zu wissen

  • Zügig terminieren: Direkt nach Abschluss der Reparatur besichtigen lassen.
  • Belege mitbringen: Teilerechnungen und Werkstattunterlagen erleichtern die Bestätigung.
  • Auch ohne Erstgutachten: Möglich, wenn der Vorzustand ausreichend dokumentiert ist.
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