Fiktive Abrechnung und ihre Folge
Bei fiktiver Abrechnung zahlt die Versicherung die kalkulierten Netto-Reparaturkosten aus. Reparieren Sie danach selbst oder in einer freien Werkstatt, existiert keine Reparaturrechnung – der Nachweis fehlt.
Warum das für den Nutzungsausfall zählt
Nutzungsausfallentschädigung wird nur für die Dauer der tatsächlichen Reparatur gezahlt. Ohne Nachweis kürzen Versicherer diese Position regelmäßig komplett. Die Bestätigung dokumentiert Umfang und Zeitraum.
Weiterverkauf und Weiternutzung
Auch beim späteren Verkauf ist die Bestätigung wertvoll: Sie belegt gegenüber Käufern, dass der Unfallschaden fachgerecht behoben wurde. Bei der 130-Prozent-Abrechnung ist der Nachweis sogar zwingend.
So läuft es ab
Kurze Nachbesichtigung nach Abschluss der Arbeiten, Fotodokumentation, Abgleich mit dem Ausgangsgutachten, schriftliche Bestätigung – meist in unter 30 Minuten erledigt.