1. Unfallstelle sichern
Bewahren Sie zunächst Ruhe. Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf – innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf der Autobahn 150 bis 400 Meter vor der Unfallstelle. Verlassen Sie das Fahrzeug nur zur verkehrsabgewandten Seite und halten Sie sich hinter der Leitplanke auf. Sicherheit geht immer vor Schadenbegutachtung: Erst wenn niemand mehr gefährdet ist, kümmern Sie sich um das Fahrzeug. Bei Verletzten, unklarer Schuldfrage oder größeren Schäden rufen Sie die Polizei.
2. Daten austauschen
Notieren Sie Name, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners, das amtliche Kennzeichen, die Versicherung und – wenn möglich – die Versicherungsnummer. Fotografieren Sie Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungskarte, das geht schneller und ist fehlerfrei. Zeugen sind besonders wertvoll: Fragen Sie nach Kontaktdaten, bevor sich die Unfallstelle auflöst. Unterschreiben Sie keine vorgefertigten Erklärungen und kein Schuldanerkenntnis – die rechtliche Bewertung übernehmen später Versicherung oder Anwalt.
3. Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie zuerst die Gesamtsituation: Endstellung beider Fahrzeuge, Bremsspuren, Ampeln, Verkehrsschilder, Fahrbahnmarkierungen und Umgebung. Danach folgen Detailaufnahmen aller Beschädigungen – auch an Stellen, die auf den ersten Blick unauffällig wirken. Halten Sie zusätzlich Datum, Uhrzeit, Witterung und den Unfallhergang kurz schriftlich fest, solange die Erinnerung frisch ist. Diese Unterlagen sind später die wichtigste Grundlage für Gutachten und Schadenregulierung; verloren gegangene Informationen lassen sich nicht rekonstruieren.
4. Keinen Schaden vorschnell reparieren
Lassen Sie das Fahrzeug vor der Begutachtung weder reparieren noch waschen oder verändern. Auch Lackantragungen, Schleifspuren oder verformte Halterungen sind Teil des Schadenbildes und erlauben Rückschlüsse auf Aufprallrichtung und Schadenhöhe. Erst eine fachgerechte Schadenaufnahme erfasst verdeckte Schäden an Trägern, Sensorik oder Fahrwerk vollständig. Ist das Fahrzeug bereits instand gesetzt, lässt sich der ursprüngliche Umfang gegenüber der Versicherung kaum noch belegen.
5. Unabhängigen Kfz-Gutachter kontaktieren
Bei unverschuldetem Unfall und einem Schaden ab etwa 750 bis 1.000 Euro haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Er stellt den Schaden neutral fest, kalkuliert die Reparaturkosten auf Basis herstellerspezifischer Vorgaben, ermittelt die merkantile Wertminderung und sichert das Schadenbild beweiskräftig. Der Prüfer der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Auftrag des Kostenträgers. In Hamburg und Hamburg-Harburg erfolgt die Begutachtung auf Wunsch mobil vor Ort – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
6. Weitere Regulierung
Der weitere Ablauf ist überschaubar: Das Gutachten wird nach der Besichtigung erstellt, Sie erhalten es digital zur Prüfung, geben es frei und es geht anschließend an Ihren Anwalt beziehungsweise die eintrittspflichtige Versicherung. Auf dieser Grundlage erfolgt die Schadenregulierung – wahlweise nach durchgeführter Reparatur oder als fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Melden Sie den Unfall zusätzlich zeitnah Ihrer eigenen Versicherung und beachten Sie deren Meldefristen.
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