Merkantile Wertminderung
Sie beschreibt den Marktwertverlust allein aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug offenbarungspflichtig als Unfallwagen gilt. Käufer zahlen für Unfallfahrzeuge messbar weniger – dieser Betrag wird im Gutachten beziffert.
Technische Wertminderung
Sie entsteht, wenn nach der Reparatur ein technischer Nachteil bleibt, etwa bei nicht vollständig herstellbaren Toleranzen oder bei Reparatur mit Gebrauchtteilen. In der Praxis ist sie seltener als die merkantile Wertminderung.
Wovon die Höhe abhängt
Entscheidend sind Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert, Höhe und Art des Schadens sowie Vorschäden. Tragende Teile, Rahmen oder Schweißarbeiten wirken sich deutlich stärker aus als ein ersetztes Anbauteil.
Wer zahlt und wie lange gilt der Anspruch?
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug behalten. Der Anspruch besteht auch bei fiktiver Abrechnung.