Haftpflichtgutachten nach unverschuldetem Unfall

Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat, reguliert dessen Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Das Haftpflichtgutachten weist gegenüber dieser Versicherung nach, welcher Schaden entstanden ist und welche Ansprüche daraus folgen.

Freie Gutachterwahl

Sie müssen keinen Sachverständigen akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt. Die freie Wahl des Gutachters ist Teil Ihres Schadenersatzanspruchs. Bereits am Telefon kläre ich mit Ihnen, ob im konkreten Fall ein Haftpflichtgutachten sinnvoll ist.

Welche Ansprüche erfasst werden

Neben den Reparaturkosten gehören Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, An- und Abmeldekosten, Verbringungskosten sowie eine Kostenpauschale zum ersatzfähigen Schaden. Diese Positionen werden im Gutachten sauber hergeleitet, damit sie nicht gekürzt werden können.

Zusammenspiel mit Anwalt und Werkstatt

Auf Wunsch übermittle ich das Gutachten direkt an Ihren Rechtsanwalt und die Werkstatt Ihres Vertrauens. Auch die Anwaltskosten trägt bei klarer Haftungslage die gegnerische Versicherung.

Gut zu wissen

  • Kosten: In der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
  • Teilschuld: Bei ungeklärter oder geteilter Haftung bespreche ich vorab die Kostenfolgen mit Ihnen.
  • Fiktive Abrechnung: Sie können sich den Schaden auch auf Gutachtenbasis auszahlen lassen.
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