Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Der Begriff beschreibt schlicht, wer am Ende zahlt: die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Inhaltlich ist es ein vollständiges Schadengutachten mit allen Ersatzpositionen.

Voraussetzung: Sie sind nicht schuld

Ein Haftpflichtgutachten kommt in Betracht, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat – etwa bei Auffahrunfall, Vorfahrtsverletzung oder Parkremplern mit bekanntem Verursacher.

Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen. Ein Anruf der gegnerischen Versicherung mit dem Angebot, einen eigenen Prüfer zu schicken, ändert daran nichts. Dieser Prüfer arbeitet im Auftrag des Kostenträgers.

Diese Positionen enthält es

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfalldauer oder Mietwagenklasse, Reparaturdauer sowie Nebenkosten wie An- und Abmeldung. Zusammen ergibt das Ihren Gesamtanspruch.

Reparieren oder auszahlen lassen?

Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen. Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.

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