Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden
Technisch liegt ein Totalschaden vor, wenn eine fachgerechte Reparatur nicht mehr möglich ist. Wirtschaftlich liegt er vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – der häufigere Fall.
Die drei entscheidenden Zahlen
Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch bringt. Die Differenz beider Werte ist bei Totalschadenabrechnung die Entschädigung.
Die 130-Prozent-Regel
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie bei unverschuldetem Unfall dennoch reparieren lassen – wenn Sie fachgerecht und vollständig nach Gutachten reparieren und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen.
Vorsicht bei Restwertangeboten
Versicherer legen gern Restwertangebote überregionaler Aufkäufer vor. Maßgeblich ist grundsätzlich der auf dem regionalen Markt erzielbare Restwert aus Ihrem Gutachten. Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt.